Mit der zunehmenden Privilegierung von Fußgängern im Straßenverkehrsrecht hat auch das Problem an Bedeutung gewonnen, das von Befürwortern neuer Regelungen verschweigt wird. Es handelt sich um „unentschlossene Fußgänger“. Denn das ist die Standardfrage vieler Autofahrer, die sich einem Fußgängerüberweg nähern:
In gewisser Weise kann die Absicht (!) des Fußgängers darüber entscheiden, ob der Fahrer bestraft wird, wenn er nicht vor der Kreuzung anhält, um ihn passieren zu lassen. Ist es möglich, einen Fahrer zu bestrafen, der einem Fußgänger, der den Übergang nicht betreten wollte, nicht erlaubt hat ...? Es wäre vergeblich, an Fußgänger zu appellieren, solche Situationen nicht herbeizuführen und an einer Kreuzung ihre Absichten klar zum Ausdruck zu bringen. Wie kann dieses Problem gelöst werden? Oder vielleicht – da wir alles so sehr regulieren – sollten wir Art. hinzufügen. In Art. 14 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Es ist (Fußgängern) verboten, direkt an einem Fußgängerüberweg ungerechtfertigt anzuhalten“...? 😉 Klingt absurd? Nun, vielleicht war es absurd, einem Fußgänger, der die Straße betrat, Vorrang einzuräumen? Schließlich ist es für einen Fußgänger meist einfacher anzuhalten als für ein Auto...