UMWELTGESETZ

Anwalt für Umweltschutzrecht Krakau

RECHTSBERATUNG ZU:

  • Raumplanung, Investitionsstandortverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Genehmigungserteilung, gesetzliche Haftung und Umweltgebühren und -strafen sowie in verschiedenen Aspekten des Schutzes einzelner Umweltressourcen (u. a. Luft-, Wasser-, Bodenschutz, Lärmschutz). , Entsorgung)
  • Umweltbetriebsprüfungen, Erstellung von Rechtsgutachten über die Auslegung geltender und geplanter Umweltschutzvorschriften und deren Auswirkungen auf die durchgeführte oder geplante Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit
  • Vertretung von Mandanten in Verwaltungs- und Gerichtsverwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Umweltschutz, einschließlich Landgewinnung nach dem Bau von öffentlichen Investitionen (Autobahnen, Relaisstationen) und Umweltbedingungen für zukünftige Investitionen

Kontakt:

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