RECHTSBERATUNG ZU:
- flexible Beschäftigungsformen wie Geschäftsführerverträge und sonstige zivilrechtliche Verträge (Auftrags-, Werk-, Agentur-, ungenannte Verträge), insbesondere abgeschlossen mit leitenden Angestellten;
- breit verständliche Beratung bei aktuellen arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Arbeitgebers;
- Umsetzung arbeitsrechtlich vorgeschriebener Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten am Arbeitsplatz;
- Unterstützung bei Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen und regelungsrelevanten Dokumenten;
- Führen von Streitigkeiten - Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Managern, Vorstandsmitgliedern, Auftraggebern und Auftragnehmern in Verhandlungen und in Gerichtsverfahren, einschließlich in Strafverfahren.