Am 1. Juni 2025 traten umfassende Änderungen der Vorschriften für die Beschäftigung von Ausländern in Polen in Kraft. Das neue Gesetz über die Bedingungen für die Zulässigkeit der Überlassung von Arbeit an Ausländer auf dem Gebiet der Republik Polen (Gesetzblatt 2025, Punkt 621) ersetzt die vorherigen, mehrfach geänderten Bestimmungen und führt ein transparentes und einheitliches System für den Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt ein.
Hauptanliegen der Reform ist die Straffung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren bei gleichzeitiger Stärkung des Schutzes vor Missbrauch.
Eine wichtige Neuerung ist die vollständige Elektronisierung der Arbeitserlaubnisverfahren. Das IKT-System wird automatisch die erforderlichen Daten aus verschiedenen staatlichen Registern herunterladen, so dass die Antragsteller keine Dokumente mehr sammeln müssen. Die Entscheidungen werden elektronisch zugestellt, und auch die Rechtsmittelverfahren werden elektronisch abgewickelt.
Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist, dass alle Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung und dem Finanzamt erfüllt sind.
Die Strafen für die illegale Beschäftigung von Ausländern werden deutlich erhöht - von derzeit 1000-30000 PLN auf 3000-50000 PLN.
Die neuen Regelungen führen auch einen detaillierten Katalog von Formen der wirtschaftlichen Tätigkeit von Ausländern ein und definieren genau die Gruppen von Ausländern, auf die die Bestimmungen nicht anwendbar sind. Dies betrifft u.a. Personen, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, den Flüchtlingsstatus oder eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsverträge mit Ausländern von einem vereidigten Übersetzer übersetzen zu lassen.
Das Gesetz sieht auch die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen aus dem Arbeitsfonds vor, der die berufliche und soziale Aktivierung von Ausländern unterstützen soll. Die Änderungen sind Teil einer umfassenderen Reform des polnischen Arbeitsmarktes, die auch neue Regeln für die Registrierung von Arbeitslosen und die Abschaffung von Altersbeschränkungen umfasst.
Darüber hinaus entfällt durch die neue Gesetzgebung die Anforderung, Informationen von der Starost über die Fähigkeit des Arbeitgebers, seinen Personalbedarf zu decken, einzuholen, was das Verfahren zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen erheblich vereinfachen wird. Bislang war diese sogenannte MarkttestArbeit betraf nur etwa 10%-Fälle, so dass seine Abschaffung in erster Linie ordnungspolitischer Natur ist.
Der Gesetzgeber erhofft sich von den neuen Vorschriften einen Abbau der Bürokratie, eine Beschleunigung der Verfahren und gleichzeitig einen besseren Schutz vor Ausbeutung und unlauterem Wettbewerb. Arbeitgeber und Ausländer werden sich an die neuen Anforderungen gewöhnen müssen, aber langfristig soll das System effizienter und transparenter funktionieren.
Autor:
Maciej Oczkowski - Fürsprecher
Dieser Eintrag bietet allgemeine Informationen zum besprochenen Rechtsthema. Es handelt sich hierbei weder um eine Rechtsberatung noch um die Lösung eines konkreten Falles oder Rechtsproblems. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes Sachverhalts und der Variabilität der Rechtslagen empfehlen wir Ihnen, sich für eine Rechtsberatung an eine Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.