Die Effizienz eines Unternehmens hängt immer mit der Klarheit und Transparenz des Steuersystems zusammen. Die Ukraine ist nicht nur wegen der großen Zahl billigerer Arbeitskräfte (im Vergleich zu Europa), sondern auch wegen der relativ niedrigen Steuern ein attraktives Land für die Geschäftstätigkeit.
In der Ukraine gibt es sowohl ein allgemeines als auch ein vereinfachtes Steuersystem.
Das allgemeine Steuersystem sieht eine Körperschaftssteuer von 18% vor. Dieses Steuersystem wird in den meisten Ländern der Welt verwendet. Dies funktioniert am besten für Unternehmen, bei denen die dokumentierten Kosten erheblich sind, da dann der steuerpflichtige Gewinn relativ gering ist.
Der Nachteil dieses Systems besteht darin, dass die Berichterstattung etwas komplizierter ist und das Unternehmen verpflichtet ist, die Ausgaben zu dokumentieren.
Das vereinfachte Steuersystem sieht Ausnahmen von der allgemeinen Steuerregel zum Steuersatz 18% vor. Unternehmen, die ein vereinfachtes System der Besteuerung, Buchführung und Berichterstattung anwenden, werden in vier Gruppen von Steuerzahlern eingeteilt:
1 Gruppe
Zur ersten Gruppe gehören Einzelunternehmer, deren Jahreseinkommen das 167-fache des Mindestlohns (1.118.900 UAH im Jahr 2023) nicht übersteigt und deren Tätigkeit im Einzelhandel oder der Erbringung von Dienstleistungen nur für Verbraucher besteht (z. B. Autowerkstätten, Hausreinigungsdienste, Handwerksbetriebe usw.). .). Die einheitliche Steuer (JP) für sie beträgt bis zu 10% Existenzminimum (268,40 UAH im Jahr 2023). Diese Unternehmer zahlen einen einheitlichen Sozialversicherungsbeitrag – 22% des Mindestlohns (im Jahr 2023 – 1474 UAH). Diese Form der Besteuerung steht Unternehmen nicht zur Verfügung, die Personen im Rahmen von Arbeitsverträgen beschäftigen. Juristische Personen können diese Steuergruppe nicht auswählen.
2. Gruppe
Für die zweite Gruppe, zu der nur Einzelunternehmer gehören dürfen, darf das Jahreseinkommen des Unternehmers das 834-fache des Mindestlohns (im Jahr 2023 - 5.587.800 UAH) nicht überschreiten. Hierzu zählen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für Verbraucher und Unternehmer, die die Einheitssteuer zahlen (z. B. Catering-Aktivitäten, Werbeaktivitäten, juristische Dienstleistungen usw.). Die Einheitssteuer (JP) für sie wird auf 20% des festgelegt Mindestlohn (UAH 1.340 im Jahr 2022). Der Sozialversicherungsbeitrag ist derselbe wie für Vertreter der Ersten Gruppe.
Unternehmen der zweiten Gruppe können auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags bis zu 10 Personen beschäftigen.
Eine juristische Person kann diese Steuergruppe nicht auswählen.
3. Gruppe
Zur dritten Gruppe können juristische Personen und Einzelunternehmer gehören, deren Jahreseinkommen das 1.167-fache des Mindestlohns (im Jahr 2023 - 7.818.900 UAH) nicht überschreitet. Die einzige Steuer für sie beträgt 3% des Nettoeinkommens oder 5% des Bruttoeinkommens (d. h. wenn sie Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen). Der Sozialversicherungsbeitrag beträgt ebenfalls 22% des Mindestlohns.
Eine juristische Person kann nur der dritten Steuergruppe angehören. Dieses Steuersystem ist für kleine Unternehmen von Vorteil. Unternehmen der dritten Gruppe haben das Recht, eine unbegrenzte Anzahl von Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrags zu beschäftigen.
4 Gruppen a
Die vierte Gruppe ist nur für landwirtschaftliche Erzeuger bestimmt: juristische und natürliche Personen, die ihre Tätigkeiten innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs ausüben, der gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über landwirtschaftliche Tätigkeiten“ registriert ist. Der Steuersatz hängt von der Fläche und Art des Grundstücks ab und liegt zwischen 0,19 und 6,331 TP3T der Steuerbemessungsgrundlage.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, lohnt es sich zu klären, welche Rechtsform Sie wählen, wie Sie es anmelden und welches Steuermodell am besten zu Ihrem Unternehmen passt.
Dieser Eintrag enthält allgemeine Informationen zum behandelten Rechtsthema. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung oder Lösung eines konkreten Falles oder Rechtsproblems. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes Sachverhalts und der Variabilität der Rechtslage empfehlen wir, sich rechtlich von unserer Kanzlei beraten zu lassen.