In einem Urteil vom 2. Dezember 2025 in der Rechtssache P 10/16 hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen über den Erwerb einer Grunddienstbarkeit bei der Errichtung von Übertragungsnetzen geprüft. Aus dem Urteil geht hervor, dass die Übertragungsunternehmen vor 2008 keine Dienstbarkeit erwerben konnten, die dem Inhalt der Übertragungsdienstbarkeit entspricht. Zu diesem Zeitpunkt fügte der Gesetzgeber Artikel 305 in das Zivilgesetzbuch ein1 et seq. ein neues beschränktes dingliches Recht, die Grunddienstbarkeit, in das Rechtssystem eingeführt.
Vor diesem Hintergrund sind in den letzten Jahren viele Kontroversen und unterschiedliche Rechtsprechungen entstanden. Die TK hat - wenn auch nicht einstimmig - versucht, diese Zweifel zu zerstreuen.
Es ist zu erwarten, dass aufgrund des genannten Urteils viele Grundstückseigentümer, bei denen die Gerichte eine Grunddienstbarkeit mit einem der Übertragungsdienstbarkeit gleichwertigen Inhalt festgestellt haben, nun ihre Ansprüche geltend machen werden. Auch diejenigen Grundstückseigentümer, die bisher aus Angst vor einer gerichtlichen Feststellung, dass eine Grunddienstbarkeit für die Verlegung des Netzes eingeräumt wurde, von ihren Ansprüchen gegen die Übertragungsgesellschaften abgesehen oder diese aufgegeben haben, werden sich sicherlich entschließen, Klage zu erheben.
Michał Wojtyczek - Fürsprecher