Polnische GmbH vs. Ukrainische TOV

Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) und ihr ukrainisches Pendant, die товариство з обмеженою відповідальністю (TOV), sind bei Unternehmern in beiden Ländern beliebte Rechtsformen. Ein Vergleich dieser normativ ähnlichen Konstruktionen führt zu dem Schluss, dass sie viele gemeinsame Elemente aufweisen, die sie zu attraktiven Rechtsformen machen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Beide Gesellschaften erlangen Rechtspersönlichkeit und sind somit eigenständige Rechtssubjekte, die Verträge abschließen, Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen oder vor Gericht auftreten können. In beiden Fällen haften die Gesellschafter nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und ihr Risiko ist auf die Höhe des eingebrachten Kapitals begrenzt. Die Struktur der Organe ist in beiden Fällen analog: Der Vorstand (Direktor oder Vorstand bei einem TOV) führt das Tagesgeschäft, die Aktionärsversammlung trifft strategische Entscheidungen, und es kann ein Aufsichtsrat eingerichtet werden.

 

Gründung eines Unternehmens

Das Verfahren zur Gründung einer polnischen GmbH und einer ukrainischen TOV unterscheidet sich in Bezug auf die formalen Anforderungen, die Kosten und die für die Eintragung erforderliche Zeit.

In Polen kann eine sp. z o.o. von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich Ausländern, gegründet werden, wobei für EU/EWR-Bürger keine Einschränkungen gelten.

Eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann jedoch nicht allein durch eine andere Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden (Artikel 151 § 2 PCCC). Dies ist einer der wesentlichen praktischen Unterschiede im Vergleich zur Regelung der Gründung einer TOV. Das ukrainische Kapitalgesellschaftsrecht ist in dieser Hinsicht sehr liberal und sieht hier im Prinzip keine Einschränkungen vor. Das bedeutet, dass z.B. eine polnische Einpersonen-GmbH eine ukrainische TOV gründen und deren alleiniger Gesellschafter sein kann (mit Ausnahmen für bestimmte Branchen).

Das Mindeststammkapital einer polnischen GmbH beträgt 5.000 PLN und der Wert der Anteile muss mindestens 50 PLN betragen. Für den Gesellschaftsvertrag ist in der Regel die Form einer notariellen Urkunde erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, das vereinfachte S24-System zu nutzen, bei dem die Eintragung online auf der Grundlage eines Mustervertrags erfolgt.

Die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt, wie bei allen Handelsgesellschaften nach polnischem Recht, im Rahmen eines nicht prozessualen Zivilverfahrens, und das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (KRS) wird von den ordentlichen Gerichten geführt.

Das Verfahren der Eintragung beim KRS ist formalisiert. Zu den Kosten gehören Gerichtsgebühren, Notargebühren (je nach Höhe des Kapitals) und Steuern auf zivilrechtliche Geschäfte.

Die Verwendung der im IT-System S24 bereitgestellten Vorlage lässt die Regelung vieler Fragen nicht zu. Wenn die Aktionäre nicht standardisierte oder fortschrittlichere Lösungen für den Gesellschaftsvertrag einführen möchten, müssen sie daher den traditionellen Weg des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags vor einem Notar wählen. Bei einer über das Internet gegründeten Gesellschaft, die das S24-System nutzt, ist es nicht möglich, das Stammkapital durch eine Sacheinlage zu decken.

Die Mitglieder des Vorstands einer polnischen GmbH können natürliche Personen mit voller Rechtsfähigkeit sein. Es ist nicht erforderlich, dass die Vorstandsmitglieder polnische Staatsbürger sind. Dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Unternehmerregister muss eine Erklärung der Vorstandsmitglieder über ihre Zustellanschrift beigefügt werden. Handelt es sich dabei um eine Adresse außerhalb der Europäischen Union, muss ein Zustellungsbevollmächtigter in Polen angegeben werden. Die Vorstandsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen.

Bei der TOV gibt es seit 2016 kein Mindeststammkapital mehr - die Höhe des Stammkapitals wird in der Satzung festgelegt, und die Einlage kann in bar oder in Sachwerten erfolgen. Im Falle einer Bareinlage kann das Stammkapital daher 1 UAH betragen. Die Satzung kann, wie in Polen, entweder ein Modell oder eine individuelle Satzung sein, was eine größere Flexibilität ermöglicht.

Das Unternehmensregister in der Ukraine wird in einem Verwaltungssystem geführt - die TOV ist im einheitlichen staatlichen Register für juristische Personen, natürliche Personen - Unternehmer und NGOs eingetragen. Die Eintragung erfolgt beim so genannten State Registrar/State Registrar. Die Registrierung kann schneller erfolgen als in Polen, obwohl das Verfahren ebenfalls formalisiert ist und die Vorbereitung und Einreichung relevanter Dokumente erfordert.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Register und Rechtsverfahren in der Ukraine trotz des Krieges ohne größere Unterbrechungen funktionieren (außer natürlich in den von den Feindseligkeiten direkt betroffenen Gebieten).

Das Exekutivorgan eines TOV ist in den meisten Fällen ein allein handelnder Direktor, obwohl auch ein Vorstand ernannt werden kann.

Gebietsfremde, die als Geschäftsführer tätig sind, benötigen eine Arbeitserlaubnis und eine ukrainische Steueridentifikationsnummer. Auch der Gründer/Partner einer TOV muss eine ukrainische Steueridentifikationsnummer haben. Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Geschäftsführer ist ein standardisiertes und weniger kompliziertes Verfahren als für andere Arbeitnehmer.

 

Haftung von Unternehmensleitern gegenüber Gläubigern.

Die Haftung der Mitglieder der Organe einer polnischen GmbH und einer ukrainischen TOV unterscheidet sich in Umfang und Strenge.

In Polen besteht ein Hauptrisiko in der Haftung gegenüber den Gläubigern gemäß Artikel 299 des Gesetzes über Handelsgesellschaften. Wenn sich die Vollstreckung gegen das Unternehmen als unwirksam erweist und der Vorstand es versäumt hat, rechtzeitig einen Konkursantrag zu stellen (d.h. 30 Tage ab dem Datum, an dem das Unternehmen zahlungsunfähig wurde, d.h. an dem das Unternehmen seine Fähigkeit verloren hat, seine fälligen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen), haften die Vorstandsmitglieder grundsätzlich gesamtschuldnerisch gegenüber den Gläubigern des Unternehmens für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ein Vorstandsmitglied kann sich von der Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft befreien, wenn es nachweist, dass es kein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Stellung eines Konkursantrags trifft, was sich aus verschiedenen Umständen ergeben kann, die das Gericht im Einzelfall prüft und bewertet.

In der TOV sind die Haftungsregeln weniger streng. Während ein Direktor (oder Mitglieder des Vorstands) gegenüber der Gesellschaft für Schäden haftet, die sich aus einem Verstoß gegen das Gesetz oder die Satzung ergeben, gibt es in der Ukraine im Gegensatz zur Lösung in Artikel 299 des Gesellschaftsgesetzes keine Bestimmung, nach der ein Direktor im Falle der Insolvenz des TOV automatisch für dessen Verbindlichkeiten haftet.

Polska sp. z o.o. bringt die Vorstandsmitglieder daher in eine riskantere Position gegenüber den Gläubigern.

 

Betrieb und Besteuerung von Unternehmen.

Der Formalismus der Arbeitsweise der Organe in einer polnischen sp. z o.o., einschließlich z.B. der Regeln für die Protokollierung der Tätigkeit ihrer Organe, ist viel höher als in einer TOV. Der Formalismus in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird auch deutlich, wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Einzelunternehmen ist. In einer solchen Situation ist es in einigen Fällen notwendig, eine besondere Form von Rechtshandlungen zu beachten, an denen die Gesellschaft beteiligt ist (Art. 173 § 1 StGB, Art. 210 § 2 StGB). All dies wirkt sich auf die Art und Weise und die Geschwindigkeit der Tätigkeit der Gesellschaft aus, aber auch auf die praktische Möglichkeit, die Rechte der Aktionäre auszuüben, die Sicherheit des Handels und den Zugang zu Informationen.

In der ukrainischen TOV gibt es weniger Formalismus, was wiederum die Entscheidungsprozesse beschleunigt. Für Erklärungen des Alleingesellschafters reicht in der Regel eine einfache Schriftform aus. In den letzten Jahren wurden als Reaktion auf die durch den bewaffneten Konflikt entstandenen Schwierigkeiten eine Reihe von Vereinfachungen eingeführt (z. B. die Möglichkeit, Beschlüsse aus der Ferne zu fassen).

Polska sp. z o.o. unterliegt der Körperschaftssteuer, deren Basissatz 19% der Bemessungsgrundlage beträgt. Für kleine Steuerzahler und Neugründungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 9% der Einkommensteuerbemessungsgrundlage.

Der Basissatz der Körperschaftssteuer in der Ukraine, das Äquivalent der polnischen Körperschaftssteuer, beträgt 18% der Steuerbemessungsgrundlage. Eine ukrainische TOV-Gesellschaft kann in der Regel auch eine alternative Form der Besteuerung wählen, sofern der Steuerpflichtige die gesetzlich festgelegte Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet. Neben Befreiungen für bestimmte Tätigkeiten wie Glücksspiel oder Devisenhandel kann eine ukrainische TOV in den Genuss der vereinfachten Besteuerung (der so genannten Einheitssteuer) in Gruppe 3 kommen, für die die Steuersätze - je nachdem, ob das Unternehmen als Mehrwertsteuerzahler registriert ist - entweder 3% oder 5% der Steuerbemessungsgrundlage betragen. Zu jedem dieser Steuersätze werden weitere 1% für die so genannte "Einheitssteuer" hinzugerechnet. Kriegssteuerauch auf das Einkommen berechnet. Die Möglichkeit, von solch niedrigen Steuersätzen im Rahmen der Einheitssteuer zu profitieren, ist für kleine Unternehmen, einschließlich Start-ups, von besonderer Bedeutung und macht die TOV zu einem äußerst attraktiven Steuervehikel. Wenn man darüber hinaus bedenkt, dass die ukrainische Mehrwertsteuer auch niedriger ist als die polnische (der Standardsatz beträgt 20%), ist die Aussicht auf eine Unternehmensgründung in der Ukraine sicherlich eine Überlegung wert.

 

Zusammenfassung.

Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die ukrainische TOV sind Rechtsformen mit einer ähnlichen Struktur, die eine beschränkte Haftung und die Möglichkeit für natürliche und juristische Personen, einschließlich Ausländern, bieten, Geschäfte zu tätigen. Ihre Wahl gegenüber anderen in jedem Land verfügbaren Unternehmensformen hängt von der Größe des Unternehmens, dem Budget und der Präferenz für rechtliche Stabilität und betriebliche Flexibilität sowie von den Lösungen des Steuersystems ab. Unter anderem in Anbetracht der Tatsache, dass es in einigen Branchen eine übliche Bedingung für die Teilnahme an Ausschreibungen ist, bereits seit einiger Zeit im Geschäft zu sein (z.B. seit 2 Jahren in der Baubranche), ist es eine Überlegung wert, ob man mit der Gründung eines Unternehmens in der Ukraine noch warten sollte.

 

Autoren: 

Michał Wojtyczek - Jurist, zuständig für die Ukraine

Maciej Oczkowski – Rechtsanwalt

 

 

Dieser Eintrag bietet allgemeine Informationen zum besprochenen Rechtsthema. Es handelt sich hierbei weder um eine Rechtsberatung noch um die Lösung eines konkreten Falles oder Rechtsproblems. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes Sachverhalts und der Variabilität der Rechtslagen empfehlen wir Ihnen, sich für eine Rechtsberatung an eine Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

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