Gemäß dem Gesetz vom 18. November 2020 über die elektronische Zustellung (Gesetzblatt 2024, Pos. 1045, d.h.) müssen Unternehmer, die vor dem 1. Januar 2025 in das nationale Gerichtsregister (KRS) eingetragen werden, ab dem 1. April 2025 eine Adresse für die elektronische Zustellung haben. Falls Sie dies noch nicht getan haben, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend um eine Adresse zu bemühen.
Was ist zu tun?
1. eine Adresse für eine elektronische Finanzhilfe einrichten, indem Sie einen Antrag im System stellen, das unter gov.pl (https://www.gov.pl/web/rozwoj-technologia/e-doreczenia-dla-przedsiebiorcow)
2. Sicherstellen, dass die Adresse in der Datenbank für elektronische Adressen (BAE) eingetragen ist:
- Nach der Einreichung eines Antrags wird eine Empfangsbestätigung verschickt (in Form einer E-Mail oder einer Nachricht im System gov.pl);
- Wenn der Antrag korrekt eingereicht wurde, wird die Adresse automatisch in die BAE und das KRS übernommen.
Neue Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2025 in das KRS eingetragen werden, müssen bereits bei der Beantragung der Eintragung in das KRS-Unternehmerregister eine Adresse für die elektronische Beglaubigung angeben. Auch bei der Beantragung von Änderungen im KRS-Unternehmerregister kann es erforderlich sein, eine Postanschrift für die elektronische Legitimation anzugeben.
Änderungen erwarten auch die im CEIDG eingetragenen Unternehmer, d.h. die so genannten Einzelunternehmer; für sie wird ab dem 10. Oktober 2026 eine elektronische Zustelladresse verpflichtend sein.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die elektronische Zustellung zur Hauptform der Kommunikation mit den Behörden werden, und das Fehlen einer aktiven Adresse kann schwerwiegende rechtliche Folgen in Form von versäumten Fristen für die Erledigung der eigenen Angelegenheiten haben.
Autor:
Maciej Oczkowski - Fürsprecher
Dieser Eintrag enthält allgemeine Informationen über das betreffende Rechtsproblem. Er stellt keine Rechtsberatung oder eine Lösung für einen bestimmten Fall oder ein bestimmtes Rechtsproblem dar. Aufgrund der Einzigartigkeit des jeweiligen Sachverhalts und der Brisanz der rechtlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich von einer Anwaltskanzlei rechtlich beraten zu lassen.